Brandschutz beim Grillen und Feuermachen

Brandschutz im Außenbereich

Das Schwarzwald-Chalet Scheuermatthof ist ein mehr als 200 Jahre altes Holzgebäude. Aus Brandschutz- und versicherungstechnischen Gründen gelten für offenes Feuer besonders strenge Regeln:

Das Grillen & Feuermachen ist nur auf der Natursteinterrasse gestattet.

  • Der Grill, die Feuerschale bzw. der Feuerkorb sind mit maximalem Abstand zum Haus am Rand auf der Terrasse aufzustellen. Auf keinen Fall Feuer direkt auf der Natursteinterrasse/der Wiese entzünden oder den Grill/Feuerschale/Feuerkorb direkt auf die Wiese stellen. Andernfalls müssen wir den Austausch der Steine bzw. das Abräumen der Brandstelle und das neu Einsähen des Rasens berechnen.

Kein Feuer im Hof vor dem Scheuermatthof!

  • Feuer vor dem Eingangsbereich ist in keinem Fall (!!!) erlaubt. Selbst wenn das Feuer dauerhaft beaufsichtigt wird, kann durch eine plötzliche Windböe ein Funkenflug entstehen, der unter das Dach geweht wird und im ungünstigen Fall auf dem Speicher Spinnweben, Laubreste oder ähnliches entzündet.

Brandschutz im Innenbereich

  • Es dürfen nur Teelichter in Teelichtgläsern genutzt werden. Andere Kerzen, Räucherwerk und offenes Feuer im Haus ist strengstens untersagt.

  • Teelichter in Teelichtgläsern müssen dauerhaft von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden!