Hinweise zum Feiern im Scheuermatthof
Sie sind herzliche eingeladen, den Scheuermatthof zum Feiern zu nutzen. Ob Geburtstag, Hochzeit, Junggesellenabschied – wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns wohlfühlen.
Bei einer Feier kann es auch mal etwas lauter werden. Um keinen Ärger mit den Nachbarn und den Anwohnern von Todtnauberg zu bekommen, haben wir für Sie ein paar Regeln und Hinweise aufgeschrieben, die Ihnen und uns helfen sollen:
Sie können unbeschwert feiern und wir genießen ein entspanntes Verhältnis zu den Nachbarn.
Allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 8 Uhr
Die allgemeine Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 8 Uhr. Durch die besondere Lage im Hochtal von Todtnauberg können laute Musik und laute Gesänge über das ganze Tal hinweg hörbar sein.
Beachten Sie bei anderen Gästen im Haus, dass das Schwarzwald-Chalet architekturtypisch hellhörig ist. Fragen Sie die anderen Gäste, welche Ruhebedürfnisse diese haben und ob z.B. der Lärmpegel für die anderen Gäste ok ist.
Im Außenbereich
- Vermeiden Sie mit Beginn der Nachtruhe ab 22 Uhr laute Musik und laute Geräusche im Außenbereich, in dem Sie z.B. die Außenlautsprecher & Subwoofer ausschalten, auf laute Gesänge verzichten, die Musiklautstärke reduzieren.
- Der Bereich auf der Natursteinterrasse ist durch das Haus besser Richtung Tal abgeschirmt als der Bereich direkt vor dem Haus. Daher bietet es sich an, sich nach 22 Uhr eher auf der Natursteinterrasse aufzuhalten als vor dem Haus.
- Das Betreiben von mitgebrachtem Soundequipment, insbesondere von Aktivboxen, ist aus Lärmschutzgründen nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon nur nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Im Innenbereich
- Schließen Sie die Fenster
- Schalten Sie an der Stereoanlage - ob zum Tanzen oder zum Film schauen - den Subwoofer aus und stellen Sie die Anlage etwas leiser ein.
Lautstärke in der Umgebung prüfen
- Gehen Sie selbst die Straße am Scheuermatthof nach unten Richtung Ennerbachstraße und prüfen Sie, wie viele Geräusche man wie stark im Umfeld noch wahrnimmt.
Falls sich doch mal jemand beschwert
Sollten sich Nachbarn, Anwohner oder andere Gäste bei Ihnen wegen einer möglichen Lärmbelästigung oder anderem beschweren, so bleiben Sie lösungsorientiert, höflich und gehen Sie Kompromisse ein.